Finanzintermediäre

Finanzintermediäre
Finạnz|intermediäre,
 
1) Bankwesen: Finanzierungsinstitute, Unternehmen, die im geldwirtschaftlichen Bereich einer Volkswirtschaft tätig sind, aber im Unterschied zu den Kreditinstituten im Sinne § 1 Absatz 1 Kreditwesengesetzes keine Bankgeschäfte und keine Geldschöpfung betreiben. Ihre Tätigkeit besteht v. a. darin, Finanzdienstleistungen (z. B. Erwerb von Beteiligungen und Geldforderungen, Ausgabe und Verwaltung von Kreditkarten und Reiseschecks, Abschluss von Leasingverträgen, Wertpapierhandel für eigene Rechnung, Vermittlung von Darlehen zwischen Kreditinstituten, Vermögensverwaltung und -beratung) zu erbringen. Unterschieden wird zwischen Finanzintermediären mit (Bausparkassen, Wertpapier- und Bürgschaftsbanken, Kapitalanlagegesellschaften) und ohne Kreditinstitutseigenschaften (Versicherungen, Pensionskassen, Immobilienfonds, Factoring- und Leasinggesellschaften). Finanzintermediäre sind nicht mindestreservepflichtig.
 
 2) Finanzwissenschaft: die Parafiski.

Universal-Lexikon. 2012.

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